BMF-News
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Besteuerung von Bezügen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-, Urlaubs und Abfertigungsgesetz in Österreich
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