BMF-News
Festsetzung der monatlichen Durchschnittswerte der privaten Nutzung ab dem Kalenderjahr 2019
Festsetzung der monatlichen Durchschnittswerte der privaten Nutzung ab dem Kalenderjahr 2019
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2019 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2019 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2019 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2019 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.