BMF-News
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25. Januar 2019
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben.
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben.
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben.
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben.
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Im Dezember 2018 sind steuerliche Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in Kraft getreten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu Jobtickets steuerfrei gestellt werden. Zudem entfallen die bisher bei der privaten Nutzung eines betrieblichen (E-)Fahrrads anfallenden Ertragsteuern. Auch die Elektromobilität wird gezielter gefördert.
Im Dezember 2018 sind steuerliche Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in Kraft getreten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu Jobtickets steuerfrei gestellt werden. Zudem entfallen die bisher bei der privaten Nutzung eines betrieblichen (E-)Fahrrads anfallenden Ertragsteuern. Auch die Elektromobilität wird gezielter gefördert.
Im Dezember 2018 sind steuerliche Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in Kraft getreten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu Jobtickets steuerfrei gestellt werden. Zudem entfallen die bisher bei der privaten Nutzung eines betrieblichen (E-)Fahrrads anfallenden Ertragsteuern. Auch die Elektromobilität wird gezielter gefördert.
Im Dezember 2018 sind steuerliche Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in Kraft getreten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu Jobtickets steuerfrei gestellt werden. Zudem entfallen die bisher bei der privaten Nutzung eines betrieblichen (E-)Fahrrads anfallenden Ertragsteuern. Auch die Elektromobilität wird gezielter gefördert.