Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2017

Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2017 berechnet wird.
Achtung: Die am 4. November 2016 eingestellte Anlage musste wegen einer fehlerhaften Angabe ausgetauscht werden. In der letzten Spalte (Frauen/Kapitalwert) muss bei einem vollendeten Alter von 45 Jahren der Kapitalwert richtig 16,362 statt 18,463 lauten.