Das BMF-Schreiben vom 4. Januar 2018 gibt den Basiszins bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erforderlich ist.
Das BMF-Schreiben vom 4. Januar 2018 gibt den Basiszins bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erforderlich ist.