Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); Auslegungsfragen zu §§ 35 und 48 InvStG 2018

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen.