Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)

Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in einem überarbeitetem Schreiben Stellung zur Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorge-verträge-Zertifizierungsgesetz (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung - AltvPIBV). In dem Schreiben vom 21. Februar 2017 näher benannte Randziffern sind mit Wirkung ab 1. Januar 2017 anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Schreiben mit Wirkung ab 1. Mai 2017 anzuwenden. Mit Wirksamwerden der jeweiligen Randziffern werden die inhaltlich entsprechenden Randziffern des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2016; IV C 3 - S 2030/11/10001 :065, DOK 2016/0061940 (BStBl I 2016, Seite 164) aufgehoben.