Das BMF-Schreiben gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i.S.d. Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i.S.d Artikels 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt.