Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform

Am 1. Februar 2007 hat die politische Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch die ihr vorgelegten Entwürfe für den Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform gebilligt. Damit kann das formale Gesetzgebungsverfahren mit Beginn der 2. Februarwoche eingeleitet werden.Der jetzt vorliegende Referentenentwurf entspricht in allen zentralen Punkten dem am 14. November 2006 vorgestellten Eckpunktepapier zur Unternehmensteuerreform.

Peer Steinbrück und Roland Koch äußerten sich im Anschluss an die Sitzung sehr zufrieden über das Ergebnis der Arbeit der Fachleute. "Es ist für die Große Koalition ein gutes Zeichen, dass in einem so zentralen Projekt parteiübergreifend und zwischen Vertretern des Bundes und der Länder in großer Professionalität ein überzeugender Referentenentwurf erarbeitet wurde."

Im sich nun anschließenden Anhörungsverfahren besteht für die Verbände und andere Interessierte die Gelegenheit, überzeugende Hinweise und Verbesserungsvorschläge vorzubringen.

Aus Sicht von Bundesfinanzminister Steinbrück und dem Hessischen Ministerpräsidenten Koch werden in den weiteren Beratungen die Regelungen zur künftigen steuerlichen Behandlung von Funktionsverlagerungen, Mantelkauf und Lizenzen weiter zu diskutieren sein. Insbesondere werden die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft Gegenstand der Beratungen sein. "Die vorliegenden Regelungen sind eine hervorragende Basis für diese nun folgenden Diskussionen auf dem Weg zum Kabinettentwurf und dem parlamentarischen Verfahren."

Die Bundesressorts, Länder, Verbände und Gewerkschaften können sich nun bis Ende Februar zu dem Referentenentwurf äußern. Für den 14.3.2007 ist die abschließende Befassung des Bundeskabinetts vorgesehen.