Startseite Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG bei Einkünften aus der Überlassung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG bei Einkünften aus der Überlassung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2019-04-03-steuerabzug-bei-einkuenften-aus-der-ueberlassung-von-rechten-und-von-gewerblichen-technischen-wissenschaftlichen-usw.html