Erste Steuergesetze verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember drei Gesetzen
zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus
den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD zum 1. Januar 2006
umgesetzt werden. Pressemitteilung im Wortlaut:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember drei Gesetzen
zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus
den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD zum 1. Januar 2006
umgesetzt werden. Pressemitteilung im Wortlaut:
"Die nunmehr beschlossenen Gesetze tragen durch den Abbau unnötiger
Steuersubventionen und die Beseitigung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
zur notwendigen Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
bei. Die Maßnahmen verbreitern bzw. stabilisieren die Steuerbasis und führen
gleichzeitig zu mehr Steuergerechtigkeit.
Mit dem Gesetzespaket werden wesentliche Aufträge aus dem Koalitionsvertrag
zeitnah umgesetzt. Noch vor dem Jahresende besteht damit Klarheit über die in
den betroffenen Bereichen ab dem kommenden Jahr geltende Rechtslage. Die
Maßnahmen bilden zugleich einen ersten wichtigen Schritt, um die von der
Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele zu
erreichen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:
Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
– Abschaffung der Steuerfreiheit für Abfindungen (§–Paragraph 3
Nr.–Nummer 9 Einkommensteuergesetz) und Übergangsgelder (§ 3 Nr. 10
Einkommensteuergesetz).
Eine Übergangsregelung sieht aus Vertrauensschutzgründen die
Weiteranwendung der bisherigen begrenzten Steuerfreiheit vor für Entlassungen
vor dem 1. Januar 2006, soweit die Abfindungen, Übergangsgelder und
Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2008 zufließen. Die
an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit vor dem 1. Januar 2009 gezahlten
Übergangsbeihilfen (regelmäßig die eineinhalbfachen bis sechs- bzw.
achtfachen Dienstbezüge, gestaffelt nach Dienstzeit) sind nach einer
Sonderregelung weiterhin steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis vor dem 1.
Januar 2006 begründet wurde.
– Aufhebung der auf jeweils 315 Euro begrenzten Steuerbefreiungen für
besondere Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer anlässlich ihrer
Eheschließung oder der Geburt eines Kindes (§ 3 Nr. 15
Einkommensteuergesetz)
– Streichung der degressiven Gebäude-AfA für Neufälle (§ 7
Abs.–Absatz 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c Einkommensteuergesetz)
– Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz, wonach
Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten
darstellen, als Sonderausgaben abziehbar sind.
Die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes für Bund, Länder und
Gemeinden betragen in 2006 35 Mio.–Millionen Euro, sie wachsen bis 2010 auf
über 1.200 Mio. Euro jährlich an.
Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage
Mit dem Gesetz wird die Eigenheimzulage für Neufälle ab 1. Januar 2006
abgeschafft.
Unberührt bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch
erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen eingegriffen,
denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31.
Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt
abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden
Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für Bund, Länder und Gemeinden
belaufen sich in 2006 auf 223 Mio. Euro, sie steigen bis zum Jahr 2013 auf 5.893
Mio. Euro jährlich an.
Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit
Steuerstundungsmodellen
Durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit
Steuerstundungsmodellen wird die Attraktivität so genannter
Steuerstundungsmodelle durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung wirkungsvoll
eingeschränkt, indem die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften
aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können.
Von dem Gesetz betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds,
Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds,
Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds, nicht aber Private
Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine
Verluste zuweisen.
Die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes für Bund, Länder und
Gemeinden belaufen sich in 2006 auf 550 Mio. Euro, sie steigen bis 2008 auf
2.135 Mio. Euro jährlich an.