Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BMF-News

Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) die bestehenden Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gericht hielt die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar. Hierzu: Pressemitteilung vom 8. Juli 2015.

Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) die bestehenden Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gericht hielt die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar. Hierzu: Pressemitteilung vom 8. Juli 2015.

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines Anwendungsschreibens im Zusammenhang mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 31. Mai 2013 geschlossenen FATCA-Abkommen an bestimmte Verbände versandt. Diesen wird bis zum 17. Juli 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.