BMF-News
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Ziel der Bundesregierung ist daher, die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, im Folgenden kurz „Altersrente“ genannt, dauerhaft auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und nachhaltig zu sichern.
Wer zahlt wie viel für seine Rente? Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt
In der Erwägung, dass durch die sonst höchst nützliche Entwicklung des internationalen Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs die Möglichkeiten der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zugenommen haben, ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Staaten erforderlich. Diese Zusammenarbeit dient der ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie der Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren, das in allen Staaten als für Steuersachen geltend anerkannt werden soll, sowie einem Schutz gegen Ungleichbehandlung und Doppelbesteuerung. Das Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen dient diesem Ziel. Es ist das erste und einzige mehrseitige und weltweite Regelungswerk über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Sowohl das Übereinkommen als auch das Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens zeichnen sich durch einen zeitgemäßen und umfassenden Ansatz für die von den Vertragsparteien untereinander zu leistende Amtshilfe in Steuersachen aus.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Ziel der Bundesregierung ist daher, die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, im Folgenden kurz „Altersrente“ genannt, dauerhaft auf eine solide Finanzgrundlage zu stellen und nachhaltig zu sichern.
Wer zahlt wie viel für seine Rente? Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1202) wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld im gleichen Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. Daneben wird der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird unter Berücksichtigung der seit 2004 insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten angehoben. Außerdem wird er nach der Zahl der im Haushalt des allein erziehenden Steuerpflichtigen lebenden Kinder gestaffelt. Darüber hinaus wird mit der Neufassung des § 32a Absatz 1 EStG der für Veranlagungszeiträume ab 2016 geltende Einkommensteuertarif normiert. Die Neufassung setzt auf die im vorliegenden Gesetzentwurf bereits enthaltene Anhebung des Grundfreibetrags auf. Zum Ausgleich der in den Jahren 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Tarifeckwerte um die kumulierte Inflationsrate dieser Jahre (d. h. um 1,48 %) nach rechts verschoben.
Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download.
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