BMF-News
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2016 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2016.
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2016 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2016.
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2016 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2016.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2014 zu einem …
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2014 zu einem …
Der EuGH hat mit Urteil vom 9. Oktober 2014 in der Rechtssache C-326/12 „van Caster und van Caster“ entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bis zu einer gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils bei Erträgen aus EU-/EWR-Investmentfonds Folgendes: …
Mit dem BMF-Schreiben ergeht ein Nichtanwenderlass zum BFH-Urteil vom 28. August 2014, V R 7/14. Die Entscheidung des BFH zur Abgrenzung des Begriffs des Bauwerks und der Betriebsvorrichtung ist damit vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Anwendungsschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer und die rechtlichen Bedenken nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Mit dem BMF-Schreiben ergeht ein Nichtanwenderlass zum BFH-Urteil vom 28. August 2014, V R 7/14. Die Entscheidung des BFH zur Abgrenzung des Begriffs des Bauwerks und der Betriebsvorrichtung ist damit vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Anwendungsschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer und die rechtlichen Bedenken nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2014 zusammengestellt.