Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein

BFH zu Schönheitsoperationen und Mehrwertsteuer

Der BFH ist der Meinung, dass Name und Adresse des Patienten dabei nichts zur Sache tun und auf Basis der anonymisierten Unterlagen die Erstellung eines Sachverständigengutachtens möglich sein sollte. Darin sollte das Ziel der Operation deutlich werden, damit über die Umsatzsteuerbefreiung entschieden werden kann. Klinik oder Arzt kommen dabei aber umfangreiche Mitwirkungspflichten zu. Zur Prüfung müssen detaillierte Angaben zur therapeutischen oder prophylaktischen Zielsetzung zur Verfügung stehen. Der BFH hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Die Sache wurde nun an das Finanzgericht zurück verwiesen. Hier war man bislang der Meinung gewesen, zur Prüfung des Heilbehandlungscharakters auch die behandelte Person einbeziehen zu müssen. Dagegen hatte sich der Kläger gewehrt.

steueranwaltsmagazin 1/2015

Das steueranwalts magazin der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein hat die 82. Ausgabe veröffentlicht. Die Themen u.a.: „Verfassungsmäßigkeit der §§ 13a und 13b ErbStG“ (Söffing), „Strafen oder Werben?“ (Joecks), „Die prüfungsbedingten Sperrgründe nach der Reform des § 371 Abs. 2 AO“ (Wulf), „Die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – Grundstruktur und Folgen für die Praxis“ (Link). Hier downloaden

Fragen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer

„Inwieweit ist es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 zulässig, verschärfende gesetzliche Änderungen bei den Verschonungsregelungen nach den §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vorzunehmen, die auch Wirkung für Zeiträume vor dem 17. Dezember 2014 haben?“ – Diese Frage stellte der LINKEN-Angeordnete Dr. Axel Troost Ende des Jahres an die Bundesregierung und befasst sich mit weiteren sich aufdrängenden Fragestellungen, die sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer aufdrängen.

Neuregelung der Fortbildung für Fachanwälte

Zum 01.01.2015 ist die von der Satzungsversammlung im Dezember 2013 beschlossene Änderung des § §15 Abs. 3 und 4 FAO in Kraft getreten. Danach wird die Fachanwaltsfortbildung intensiviert, aber auch deutlich flexibilisiert. Fachanwälte müssen sich danach jetzt mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr fortbilden, können dabei aber 5 Zeitstunden im Selbststudium absolvieren. Aktuelle Fassung der FAO (Stand 01.01.2015) Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

Bundesverfassungsgericht kippt die Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember die steuerlichen Privilegien für Unternehmensnachfolger als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber beauftragt, für eine Gleichstellung im Sinne der Verfassung zu sorgen. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht anlässlich des Urteils zur Erbschaftsteuer liegt vor. Dazu nun Sebastian Korts, RA, FAStR, FAHuGR, MBA, M.I.Tax aus Köln (Mitglied im Geschäfsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht): „Technisch bleibt es bei der Anwendbarkeit der gegenwärtigen Gesetzeslage, soweit nicht der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung trifft“

Privates Arbeitszimmer für Schulleiter

Mit Urteil vom 13.08.2014 – 8 K 636/14 hat das Finanzgericht Sachsen zur lange kontrovers diskutierten Frage Stellung bezogen und Lehrern – vornehmlich Schulleitern, deren Stellvertretern und auch Fachgruppenleitern – ein Arbeitszimmer im privaten Umfeld zugestanden. Die Kosten für ein Arbeitszimmer sind damit absetzbar, auch wenn für die Verwaltung der Schule den mit Sonderaufgaben betrauten personen ein eigenes Dienstzimmer zur Verfügung steht.

Infos zum Mini One Stop-Shop

Zu einem Seminar über ein auf europäischer Ebene bald relevant werdendes Steuerrechtsthema lädt der Bund der Steuerberater in Kooperation mit der EU-Kommission und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag am 22. Oktober 2014 nach Berlin ein. Inhaltlich geht es um die Umsatzsteueränderungen zum 1. Januar 2015 und den so genannten „Mini One Stop Shop“. Dahinter verbirgt sich die aktuelle Diskussion um den Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen. Die EU-Kommission hat dazu zum Jahreswechsel die Fakten geschaffen für gravierende Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen  sowie Rundfunk und Telekommunikationsdienstleistungen.

steueranwaltsmagazin 5/2014

Das aktuelle steueranwaltsmagazin 05/2014 wartet mit folgenden Themen auf: „Steuerliche Folgen der Übernahme von Strafverteidigungskosten durch Unternehmen“ (Biesgen) „Einzelfragen zu Zweckzuwendungen i.S. des § 8 ErbStG“ (Söffing/Krogol) „Das BMF-Schreiben vom 27.11.2013 – Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile bei der GmbH“ (Binnewies) „Europäischer Gerichtshof zum Dritten: Erbschaftsteuerliche Freibeträge für beschränkt Steuerpflichtige“ (Pott) „Private Kfz-Nutzung im Steuerrecht – Unterstellungen und Übertreibungen“ (Zacher) Hier das steueranswaltsmagazin 5/2014 downloaden