LiteraTour
Die Rubrik „LiteraTour“ greift willkürlich und subjektiv aus der Flut der steuerrechtlichen Literatur besonders lesenswerte oder wenigstens bemerkenswerte Beiträge heraus. Angesichts der Flut steuerrechtlicher Literatur soll nicht der Eindruck erweckt werden, die Redaktion hätte die Vielfalt der Publikationen auch nur annähernd gesichtet. Erst recht ist damit keine Abwertung nicht erwähnter Autoren verbunden.
Künftig wird aus der Rubrik in der Print-Ausgabe (die nicht immer, aber oft mit ca. 5-6 Werken pro Ausgabe erscheinen konnte) eine regelmässig aktualisierte „Ecke“ in der online-Ausgabe der website der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV (steuerrecht.org).
Klein, AO-Kommentar, C.H. Beck, 19. Aufl., 2025, 2.825 Seiten
Wie viele Seiten hatte der Kommentar eigentlich in der ersten Auflage? Der KI-buddy sagt dazu „Die genaue Seitenzahl der allerersten Auflage 1977 wird in den Suchergebnissen nicht explizit genannt. Zum Vergleich: Der Kommentar ist ein umfassendes Werk, das in späteren Auflagen (z. B. 10. Auflage 2009) bereits über 2.100 Seiten umfasste.“. Nun also über 2.800.
Das Gewicht wird mit 1.309 g angegeben. Das Gewicht in der vielfältigen Landschaft des Steuerrechts wird dadurch nur symbolisch wiedergegeben. Acht hochkarätige Autoren steigern dieses von Auflage zu Auflage.
Servatius, GbR-Kommentar, C.H. Beck, 2. Aufl. 2026, 1.000 Seiten
Mit exakt 1.000 Seiten wird der kleine Kommentar in 2. Auflage nun, nach nur 3 Jahren, zu einem Großen. Die Kommentierung erläutert das ab 01.01.2024 geltende Recht der für die GbR maßgeblichen §§ 705-740c BGB. Neben der klassischen Kommentierung wird immer der Reformaspekt angesprochen, der durch das MoPeG und die Neukonzipierung des GbR-Gesellschaftsrechts entstanden ist. Außerdem wird der „kautelarische Handlungsbedarf“ angesprochen, der für den Praktiker wichtiger ist als mancher Theorienstreit.
Man darf gespannt sein, ob das inhaltliche Wachstum von der 1. zur 2. Auflage (von 892 auf 1.000 Seiten) so weiter geht.
Redaktion