USA-Reise für Lehrer absetzbar

Immerhin 2650 Euro kann ein Englischlehrer nach einem Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg steuerlich als Fortbildungskosten geltend machen. Er kann Aufwendungen für ein Seminar in den USA als Fortbildungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie "ein dicht gedrängtes, thematisch mit dem Beruf in unmittelbarem Zusammenhang stehendes Veranstaltungsprogramm" nachweisen, so die Urteildbegründung. Unerheblich ist, dass das Seminar an den Wochenenden unterbrochen war und unter anderem der Besuch eines Gefängnisses zum Programm gehörte - hier ging es um die Vermittlung von Werten der amerikanischen Gesellschaft. Die Richter: "weil der Englischlehrer - anders als ein Tourist - aufgrund seines Berufes Kenntnisse und Erkenntnisse der amerikanischen Gesellschaft und Lebenswirklichkeit seinen Schülern vermitteln muss". Schließlich war es nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg unerheblich, dass der Dienstherr des Lehrers "angesichts der dem Gericht bekannten, eingeschränkten Haushaltslage des Landes Baden-Württemberg" sich an den Kosten nicht beteiligt hat. (Az: 8 K 361/01)