Keine Steuer auf Zweitwohnsitz

Eheleute, die mit einer zweiten Wohnung am Arbeitsplatz ihren Alltag organisieren müssen. dürfen sich auf Steuererleichterungen freuen. Das Bundesverfassungsgesetz erklärte aktuell (AZ: 1BvR 1232/00 und 2627/03) die Zweitwohnungssteuer als verfassungswidrig. Sie darf nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht erhoben werden, wenn ein Ehepartner den Wohnsitz aus beruflichen Gründen anmelde. In Hannover und Dortmund war dies gegensätzlich in den Steuersatzungen notiert. Zwei Kläger hatten dies nicht so akzeptieren wollen. Grundsätzlich sei es nicht in Ordnung, wenn Kommunen Steuer auf Zweitwohnsitze erheben, wenn dabei verheiratete Eheleute benachteiligt würden. Das Zusammenleben in einer Familie sei verfassungsmäßig geschützt, so die Urteilsbegründung. Die erhebung von Zweitwohnungssteuer allgemein wurde aber als verfassungskonform erachtet.