Pressekonferenz Steueranwaltstag 2005
Deutscher Steueranwaltstag
Pressekonferenz des Deutschen Anwaltvereins
Gesprächspartner:
Rechtsanwalt Dr. Rolf Schwedhelm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und Rechtsanwalt und Steuerberater Friedhelm Jacob, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
Die geplanten Steuerreformgesetze und deren Eingriff in das Steuersystem
– Anwälte warnen vor Konsequenzen
BERLIN (DAV). Anlässlich des Steueranwaltstages, der vom 6. bis 7. November 2003 in Berlin stattfindet, warnt der Veranstalter, die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), vor den erheblichen Konsequenzen dieser Reformvorhaben. Am 7. November 2003 stehen fünf der sieben sogenannten Steuerreformgesetze im Bundesrat zur 2. Beratung an.
Deutscher Steueranwaltstag
Pressekonferenz des Deutschen Anwaltvereins
Gesprächspartner:
Rechtsanwalt Dr. Rolf Schwedhelm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und Rechtsanwalt und Steuerberater Friedhelm Jacob, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
Die geplanten Steuerreformgesetze und deren Eingriff in das Steuersystem
– Anwälte warnen vor Konsequenzen
BERLIN (DAV). Anlässlich des Steueranwaltstages, der vom 6. bis 7. November 2003 in Berlin stattfindet, warnt der Veranstalter, die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), vor den erheblichen Konsequenzen dieser Reformvorhaben. Am 7. November 2003 stehen fünf der sieben sogenannten Steuerreformgesetze im Bundesrat zur 2. Beratung an.
Die Bundesregierung hat insgesamt sieben „Steuerreformgesetze“ auf den Weg gebracht, die zum Teil erhebliche Eingriffe in das bisher geltende Steuersystem enthalten. Trotz erheblicher Kritik während der Anhörungen durch den Bundestag sind die Gesetze praktisch unverändert in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Steueranwälte im DAV weisen anlässlich ihres Steueranwaltstages auf folgende, besonders gravierende Probleme der Gesetzgebungsvorhaben hin, die dringender Korrektur bedürfen:
1. Mindestbesteuerung
Die beabsichtigte Streckung der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen ist eindeutig fiskalisch motiviert (Bestätigung des Steueraufkommens angesichts eines hohen Volumens bislang nicht genutzter Verlustvorträge). Die Mindestbesteuerung von Unternehmen in Höhe der Hälfte ihres laufenden Gewinns wird solchen Unternehmen, die hohe Investitionen getätigt haben und diese abschreiben wollen oder die frisch saniert sind, vor erhebliche wirtschaftliche Probleme stellen. Der Sanierungsgewinn ist nicht mehr steuerfrei. Nach Ansicht der Steuerrechtler wäre dies eine Wachstumsbremse.
2. Gesellschafterfremdfinanzierung
Mit der beabsichtigten Novellierung des § 8 a Körperschaftssteuergesetz (KStG) fährt das Bundesministerium für Finanzen ein schweres Geschütz auf. Durch die Einbeziehung von beschränkt körperschaftssteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und von Personengesellschaften wird tief in seit längerer Zeit bestehende (Holding-)Strukturen eingegriffen, ohne dass angemessene Übergangsfristen vorgesehen sind. Das Standortsicherungsgesetz 1994 brachte für Deutschland als Holdingstandort im internationalen Vergleich akzeptable Regelungen, von denen der Gesetzgeber über die Jahre im Fiskalinteresse gewisse Abstriche gemacht hat. Der neue § 8 a KStG stellt dagegen das, was von dem Holdingstandort noch übrig ist, vor eine ernste Belastungsprobe. Es ist falsch, den Einsatz von Personengesellschaften im Rahmen der Gesellschafterfremdfinanzierung als „Gestaltungsmissbrauch“ zu brandmarken. Der bestehende § 8 a KStG hat die Personengesellschaften bewusst ausgeklammert.
3. Gewerbesteuer
In der gegenwärtigen Diskussion wird übersehen, dass vor Jahren die Gewerbekapitalsteuer mit guten Gründen abgeschafft wurde. Die Vorschläge, die darauf hinauslaufen, gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten etc. nicht mehr zum Abzug zuzulassen, führen zu einer ertragsunabhängigen Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und somit zu einer teilweisen Rückkehr zur Gewerbekapitalsteuer, ohne dass das Kind beim Namen genannt wird.
In der Diskussion um die Einbeziehung weiterer Personengruppen, wie auch die Anwälte, in die Gewerbesteuer wird übersehen, dass ein echtes Mehraufkommen für die „Gemeinden“ nicht zu erwarten ist. Es geht vielmehr um ein Verteilungsproblem zwischen den Betriebsstättengemeinden einerseits (Mehraufkommen) und den Wohnsitzgemeinden, die durch die Gewerbesteueranrechnung ein Minderaufkommen bei der Einkommenssteuer zu erwarten haben.
Die Einbeziehung der Anwaltschaft in die Gewerbesteuer wäre kontraproduktiv, da insbesondere in den größeren Städten höhere Hebesätze gelten und es somit zu einer Mehrbelastung für die Anwaltschaft kommen würde. Auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft ist dies nicht zu rechtfertigen.
4. Steueramnestie
Die geplanten Amnestiemöglichkeiten werden von den Steueranwälten im DAV uneingeschränkt begrüßt. Das erwartete Steuermehraufkommen ist aus Sicht der Steueranwälte realistisch, wenn noch bestehende Ungereimtheiten gelöst werden. So ist es notwendig, das Veranlagungsjahr 2002 in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen, da ansonsten neben der Amnestieerklärung eine Selbstanzeige abgegeben werden müsste.
Zweckmäßig erscheint es ferner, wenn das Amnestiegesetz unmittelbar mit der Einführung einer Zinsabgeltungssteuer gekoppelt würde. Nur so ließe sich das Amnestiegesetz gegenüber den bisher Steuerehrlichen rechtfertigen.
Die sieben Steuerreformgesetze:
– Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
– Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer
– Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003)
– Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit
– Investmentsteuergesetz
– Tabaksteuergesetz
– Investitionszulagengesetz
Die am 7. November 2003 zur 2. Beratung und Abstimmung im Bundesrat anstehenden Gesetze:
– Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
– Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer
– Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004
– Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit
– Tabaksteuergesetz
An dem Steueranwaltstag nehmen rund 200 Steuerrechtler aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Dabei handelt es sich nicht nur um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern um alle mit dem Steuerrecht befassten Berufsgruppen. Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DV hat bundesweit ca. 800 Mitglieder.