BMF-News
Hierzu: BMF-Schreiben vom 19. Februar 2019
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Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Bei der Reform der Grundsteuer wurden wichtige Fortschritte erzielt. Bis Jahresende soll eine aufkommensneutrale Neuregelung in Kraft treten. Dabei bleibt die Grundsteuer den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten und wird künftig – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt.
Bei der Reform der Grundsteuer wurden wichtige Fortschritte erzielt. Bis Jahresende soll eine aufkommensneutrale Neuregelung in Kraft treten. Dabei bleibt die Grundsteuer den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten und wird künftig – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt.
Bei der Reform der Grundsteuer wurden wichtige Fortschritte erzielt. Bis Jahresende soll eine aufkommensneutrale Neuregelung in Kraft treten. Dabei bleibt die Grundsteuer den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten und wird künftig – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt.
Bei der Reform der Grundsteuer wurden wichtige Fortschritte erzielt. Bis Jahresende soll eine aufkommensneutrale Neuregelung in Kraft treten. Dabei bleibt die Grundsteuer den Kommunen als wichtige Einnahmequelle erhalten und wird künftig – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend – anhand realistischer Grundstückswerte und in Abhängigkeit von Lage und Mietniveau ermittelt.