BMF-News
Die Steuereinnahmen am aktuellen Rand finden Sie hier als Pdf- und xlsx-Dokumente zum Download.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes, das am 11. Juni 2015 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 901 verkündet worden ist und das überwiegend am 12. Juni 2015 in Kraft getreten ist, wurden das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert und das Versicherungsteuergesetz hinsichtlich eines Verkündungsfehlers berichtigt. Die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung für Kraftfahrzeugsteuerpflichtige, deren Kraftfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Infrastrukturabgabe fallen, wird erst in Kraft treten, wenn mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe begonnen wird. Der Termin wird durch das Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2. Juni 2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2. Juni 2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Randziffer 168 des BMF-Schreibens vom 19. August 2013 (BStBl I Seite 1087), geändert durch das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 (BStBl I Seite 70) und das BMF-Schreiben vom 10. April 2015 (BStBl I Seite 256), neu gefasst.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Randziffer 168 des BMF-Schreibens vom 19. August 2013 (BStBl I Seite 1087), geändert durch das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 (BStBl I Seite 70) und das BMF-Schreiben vom 10. April 2015 (BStBl I Seite 256), neu gefasst.