Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds, Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung insbesondere zu folgenden Themen beantwortet: Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds, Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen.